FAKT 01/24

  • Betriebsaufgabe durch Erben mindert nicht die Erbschaftsteuer, so der Bundesfinanzhof

  • Befristeter Nießbrauch an Kinder ist kein Gestaltungsmissbrauch laut Bundesfinanzhof
  • Ab 2024 gilt in der Gastronomie wieder 19 % Umsatzsteuer auf Speisen