FAKT 01/25

  • Sterbegeldversicherung erhöht den Nachlass, Bestattungskosten mindern ihn.
  • Steuerermäßigung für energetische Sanierung nur bei vollständiger Bezahlung möglich.
  • Mietverträge müssen bei Steuererklärung auch ohne Mieter-Einwilligung offengelegt werden.
  • Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für Photovoltaikanlagen bleibt unklar.