- Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten mindern die Sonderausgaben nicht
- Plattformen-Steuertransparenzgesetz Meldepflicht bis zum 31.3.2024
- Schwellenwerte „Umsatzerlöse“ und „Bilanzsumme“ sollen bereits für den anstehenden Jahresabschluss 2023 genutzt werden können.