FAKT 04/24

  • Die Tilgung eines geerbten Darlehens mittels „Wohn-Riester“ zulässig
  • Influencer und Blogger können Aufwendungen für Kleidung und Accessoires nicht als Betriebsausgaben absetzen
  • Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig: Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB)